Aufnahmekriterien

Im Rahmen der §§ 34, 35a SGB VIII können Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 18 Jahren aufgenommen werden, wobei eine Betreuung von unserer Seite über das 18. Lebensjahr hinaus möglich ist:

  1. Kinder und Jugendliche ab dem Schulalter, deren Persönlichkeitsentwicklung in erheblicher Weise gefährdet oder bereits gestört ist und bei denen im Vorfeld der Unterbringung eine eingeleitete, ambulante Betreuungsmaßnahme erfolglos geblieben ist bzw. als nicht erfolgsversprechend angesehen wird.
  2. Kinder und Jugendliche, die bereits psychische Störungsbilder oder auch psychosomatisch bedingte Symptome aufweisen.